Barrierefreiheitserklärung
Barrierefreiheit
Informationen zur barrierefreien Zugänglichkeit unserer Website.
1. Einleitung
Die Sekundarschule der Stadt Bad Driburg setzt sich dafür ein, ihre Website barrierefrei zugänglich zu machen.
Grundlage hierfür sind die gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit öffentlicher Stellen in Nordrhein-Westfalen, insbesondere das Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) sowie die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW).
Die konkreten technischen Maßnahmen orientieren sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in der Version 2.2 mit den Konformitätsstufen A und AA.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website der Sekundarschule der Stadt Bad Driburg unter www.sek-bd.de.
2. Stand der Barrierefreiheit
Diese Website ist teilweise barrierefrei, da derzeit noch nicht alle Anforderungen an die Barrierefreiheit vollständig erfüllt sind.
3. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachfolgend aufgeführten Inhalte und Funktionen sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei.
Technische Barrieren
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iFrames ohne Titel:
Eingebettete Inhalte wie Karten oder externe Videos verfügen teilweise nicht über ausreichend aussagekräftige Titel für Screenreader. -
iFrames von Drittanbietern:
Einige eingebettete Inhalte stammen von externen Anbietern. Auf deren technische Umsetzung und Barrierefreiheit hat die Sekundarschule der Stadt Bad Driburg nur eingeschränkten Einfluss. -
Unvollständige HTML-Struktur:
Einzelne Bereiche der Website können noch strukturelle Einschränkungen aufweisen. Dazu können beispielsweise nicht optimal aufgebaute Überschriftenhierarchien oder nicht vollständig mit Beschriftungen verknüpfte Formularfelder gehören. -
CAPTCHA-Systeme:
Falls Formulare mit visuellen CAPTCHA-Systemen eingesetzt werden, steht möglicherweise nicht in jedem Fall eine vollständig barrierefreie Alternative zur Verfügung.
Inhaltliche Barrieren
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Video- und Audioinhalte:
Bei einzelnen Video- oder Audioinhalten können Untertitel, vollständige Transkripte oder Audiodeskriptionen fehlen. -
PDF- und Office-Dokumente:
Einzelne PDF-, Word- oder andere Dokumente sind möglicherweise noch nicht vollständig barrierefrei. Dies betrifft insbesondere ältere Dokumente, bei denen beispielsweise eine semantische Struktur, Alternativtexte oder barrierefrei aufbereitete Tabellen fehlen können. -
Dekorative Videos ohne Audiospur:
Videos, die ausschließlich dekorativen Zwecken dienen und keine inhaltlich relevante Audiospur enthalten, benötigen grundsätzlich keine Untertitel oder Audiodeskription. -
Sprachmischung ohne Kennzeichnung:
Einzelne fremdsprachige Begriffe oder Textabschnitte können im Quellcode noch nicht vollständig mit der entsprechenden Sprache gekennzeichnet sein.
Farb- und Designprobleme
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Eingeschränkte Skalierbarkeit bei starker Textvergrößerung:
Bei sehr hoher Vergrößerung von Texten oder hohen Zoom-Stufen kann es in einzelnen Bereichen zu Überlagerungen oder einer eingeschränkten Darstellung kommen. Dies kann insbesondere Navigationsbereiche, Formulare oder andere interaktive Elemente betreffen.
Im Rahmen zukünftiger technischer und gestalterischer Optimierungen soll die Darstellung bei hohen Zoom-Stufen weiter verbessert werden.
Unverhältnismäßige Belastung
Für einzelne ältere Inhalte kann die vollständige nachträgliche barrierefreie Aufbereitung mit einem unverhältnismäßig hohen technischen oder organisatorischen Aufwand verbunden sein.
Dies kann insbesondere folgende Inhalte betreffen:
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Ältere PDF- und Word-Dokumente:
Viele ältere Dokumente wurden ursprünglich nicht nach heutigen Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit erstellt. Ihnen können unter anderem eine klare Dokumentstruktur, aussagekräftige Alternativtexte für Bilder oder barrierefrei aufgebaute Tabellen fehlen.Neue Dokumente sollen nach Möglichkeit barrierefrei erstellt und bereitgestellt werden.
Sollten Sie ein bestimmtes Dokument in einer barrierefreien Form benötigen, wenden Sie sich bitte an uns. Wir bemühen uns, Ihnen die benötigten Informationen in einer geeigneten Form zur Verfügung zu stellen.
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Ältere Videos ohne Untertitel oder Audiodeskription:
Bei älteren Videoinhalten können Untertitel, Audiodeskriptionen oder weitere barrierefreie Funktionen fehlen.Neue Videos werden nach Möglichkeit mit geeigneten barrierefreien Funktionen veröffentlicht.
Falls Sie Unterstützung bei einem bestimmten Videoinhalt benötigen, kontaktieren Sie uns bitte.
4. Erstellung und Überprüfung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 31.03.2026 erstellt.
Methodik der Prüfung
Die Bewertung der Barrierefreiheit erfolgte im Rahmen einer Selbstbewertung. Hierzu gehören unter anderem interne Tests mit verschiedenen Browsern, die Überprüfung der Tastaturnavigation sowie teilweise automatisierte Prüfungen mit geeigneten Testwerkzeugen.
5. Feedback und Kontaktangaben
Wenn Ihnen Barrieren bei der Nutzung unserer Website auffallen oder Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, kontaktieren Sie uns bitte.
Sekundarschule der Stadt Bad Driburg
Geschwister-Scholl-Str. 1
33014 Bad Driburg
Vertreten durch
Schulleiterin Daniela Schäfer
Kontakt
Telefon: 05253 / 7053040
E-Mail: info.sk@bildung.bad-driburg.de
6. Durchsetzungs- und Beschwerdeverfahren
Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Website der Sekundarschule der Stadt Bad Driburg nicht ausreichend barrierefrei zugänglich ist, können Sie sich zunächst an die oben genannte Kontaktstelle wenden.
Sollte auf Ihre Mitteilung oder Anfrage keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden, besteht die Möglichkeit, sich an die zuständige Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen zu wenden.
Die Ombudsstelle unterstützt dabei, eine außergerichtliche Lösung zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Nordrhein-Westfalen zu erreichen.
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen sowie für Patientinnen und Patienten in Nordrhein-Westfalen
Für aktuelle Kontaktmöglichkeiten und weitere Informationen zum Ombudsverfahren nutzen Sie bitte die offiziellen Informationsangebote des Landes Nordrhein-Westfalen.
Stand: 31.03.2026